Rollstuhl auf Rezept – Welchen Rollstuhl bezahlt die Krankenkasse?
Die Anschaffung eines Rollstuhls ist mit hohen Kosten verbunden. Bei einem Rollstuhl auf Rezept kann die gesetzliche Krankenkasse die Aufwendungen erstatten. Dafür sollten Sie bestimmte Bedingungen erfüllen und einige Schritte in die Wege leiten. Eine Verschreibung (Attest) ist Voraussetzung für die Erstattung.
Denn unabhängig davon, ob es sich um ein manuelles oder elektrisches Modell handelt, kann ein Rollstuhl von der Krankenkasse nur dann übernommen werden, wenn er von einem Allgemeinmediziner oder einem Facharzt verschrieben wurde.
Im Antrag und im Rezept muss u. a. angegeben werden, ob Sie den Rollstuhl dauerhaft im Einsatz haben (Kauf) oder das Modell nur temporär benötigen, ihn mieten oder leihen möchten.
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In den WarenkorbZudem sollten Informationen gegeben werden, über:
- Die technischen Anforderungen an den Rollstuhl: manueller oder elektrischer Antrieb, das Vorhandensein einer Aufstehhilfe, eines Treppenlifts etc.
- Die Dauer der Nutzung des Rollstuhls und die Häufigkeit.
- Das Vorhandensein von weiteren Hilfsmitteln am Modell: Kopfstütze, Beinstütze, zusätzliche Rückenlehne, Rückenstütze für mehr Komfort etc.
- Wo wird der Rollstuhl eingesetzt? Nur in der Wohnung oder auch Outdoor?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten der Kostenübernahme, wie diese beantragt werden kann und welche Hilfsmittel angemeldet werden können.
Disclaimer: Dieser Artikel, der für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, enthält neutrale Empfehlungen und Links, die nicht provisioniert sind. Bitte setzen Sie Ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse stets voran! Elektromobile Hilfsmittel sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nur für Personen geeignet, die nicht an kognitiven Störungen leiden. Beziehen Sie Ihren Arzt und Ihre Krankenversicherung bitte mit ein.
Rollstuhl leihen Krankenkasse
Das Thema haben wir in diesem Beitrag eingehend beschrieben. Lesen Sie hier mehr, wenn Sie mögen.
Elektrischer Rollstuhl
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Hier haben wir das Thema ausführlicher behandelt.
Rollstuhl kaufen
Auch über dieses Thema haben wir bereits in einem anderen Beitrag geschrieben.
Hier gehts zum Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Begründung für neuen Rollstuhl
Welchen Rollstuhl bezahlt die Krankenkasse?
Elektrischer Rollstuhl Krankenkasse Barmer
Elektrorollstuhl faltbar Krankenkasse
Treppensteiger Rollstuhl Krankenkasse
Hilfsmittel für Rollstuhlfahrer
Zusatzantrieb Rollstuhl Krankenkasse
Elektrische Schiebehilfe für Rollstuhl Krankenkasse
Handbike Rollstuhl Krankenkasse
Gelkissen Rollstuhl Krankenkasse
Rampe für Rollstuhl Krankenkasse
Kopfstütze für Rollstuhl Krankenkasse
Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden?
E-Rollstuhl Krankenkasse – Das dermolex Fazit
Begründung für neuen Rollstuhl
In Deutschland akzeptiert die Krankenkasse in der Regel eine neue Rollstuhlversorgung, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Eine neue Verschreibung (Rezept) eines medizinischen Experten ist dafür essenziell. Die Begründung für den neuen Rollstuhl kann in drei Sachverhalte aufgeteilt werden:
- Der Gesundheitszustand des Patienten hat sich verändert und erfordert ein anderes Modell.
- Die Selbständigkeit des Patienten hat sich seit der vorherigen Verschreibung verändert – etwa wenn neue Anbauten erforderlich sind oder wenn der Patient von einem manuellen auf einen elektrischen Rollstuhl umsteigen muss.
- Das Gerät oder Teile davon sind abgenutzt und müssen ersetzt werden.
Welchen Rollstuhl bezahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse in Deutschland bezahlt in der Regel einen Standard-Rollstuhl und andere Hilfsmittel, die gemäß SGB V § 33 eine Behinderung ausgleichen und die Teilnahme am täglichen Leben unterstützen. Der Rollstuhl sollte den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen entsprechen.
Einen Rollstuhl mit Motor, Sonderanfertigungen oder hochwertigere Modelle müssen sehr detailliert von einer medizinischen Fachkraft begründet werden. Etwa wenn die eigene Kraft nicht ausreicht, um ein manuelles Modell selbst zu bewegen oder ein Aufstehrollstuhl für den Erfolg der Behandlung zwingend erforderlich ist etc.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, mit Ihrem Arzt und / oder Ihrer Krankenkasse vor dem Kauf abzusprechen, welche Modelle infrage kommen, welche Kosten übernommen werden und welche Vertragspartner (meist Sanitätshäuser) vorgeschrieben sind.
Wichtig zu wissen:
Entscheidend über die Kostenübernahme ist immer das Rezept des Arztes! Sprechen Sie in aller Ruhe mit Ihrem Arzt über Ihre Anforderungen und Bedürfnisse. Legen Sie sich nicht auf ein bestimmtes Modell / Hersteller fest. Und seien Sie offen für die Empfehlungen des Sanitätshauses. Reparaturen und Ersetzung von Teilen werden ebenfalls übernommen.
Elektrorollstuhl Krankenkasse
In Deutschland übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für einen Elektrorollstuhl, wenn eine dauerhafte und unabdingbare Mobilitätsbeeinträchtigung und ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorliegen.
Die Konditionen und Anforderungen an das Gutachten können jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein, deshalb sollten Betroffene sich direkt an ihre Krankenkasse wenden, um die genauen Regelungen zu erfragen.
Es gibt auch zahlreiche staatliche Institutionen, die Betroffene bei der Beantragung und Finanzierung eines Elektrorollstuhls oder anderen Hilfsmitteln unterstützen können – etwa die Deutsche Rentenversicherung, die Caritas oder der Sozialverband VdK.
Jede Krankenkasse behält sich immer auch eine Einzelfallentscheidung vor. Das heißt, dass jeder Fall individuell geprüft wird und abgelehnt werden kann.
Rollstuhl Krankenkasse AOK
Für einen Antrag auf einen Rollstuhl bei der AOK benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Eine ärztliche Verordnung, in der die Notwendigkeit eines Rollstuhls bescheinigt wird.
- Eine Bescheinigung über die medizinische Indikation, die den Rollstuhl erfordert
- Die Körpermaße des Patienten, die für die Anpassung des Rollstuhls erforderlich sind.
- Das Gewicht des Patienten.
- Die maximale Belastbarkeit und das Einsatzgebiet des Rollstuhls (Indoor, Outdoor, beides?)
- Eine Bescheinigung über die maximale Nutzungsdauer des Rollstuhls.
- Die Hilfsmittelnummer des Modells, um die Anforderungen genau zuordnen zu können.
Eine Beratung in einem Sanitätshaus, das mit der AOK zusammenarbeitet, kann den Antragsprozess erleichtern und vereinfachen. Denn viele gesetzliche Krankenversicherungen halten sich an Verträge mit entsprechenden Leistungserbringern (Sanitätshäusern), um eine hochwertige und qualitative Versorgung sicherstellen zu können.
Am besten sprechen Sie mit einem Ansprechpartner der AOK in Ihrer Nähe.
Hier können Sie eine AOK vor Ort suchen
Sollte Ihre Krankenversicherung den Antrag ablehnen, können Sie das innerhalb von 4 Wochen schriftlich anfechten. Je detaillierter alle Informationen aufgeführt sind, desto schneller kann die Bearbeitung vorangehen.
Eine gesetzliche Krankenversicherung wird stets nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot handeln. Dieses besagt, dass spezielle Zusatzbedürfnisse, die nicht essenziell sind, nicht eingeplant werden können.
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB) § 12: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Und sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
Haben Sie also ganz konkrete Wünsche und möchten ggf. ein Modell, dass nicht im GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis eingetragen ist, sollten Sie eine höhere Zuzahlung zum Rollstuhl einkalkulieren und ein eigenes Budget bereitstellen können. Sprechen Sie sich mit Ihrem Arzt ab und lassen Sie die Möglichkeiten der Kostenübernahme prüfen.
Zuzahlung Rollstuhl
Sie zahlen für Rollstühle und andere gesetzlich vorgeschriebene Hilfsmittel maximal 10 % des Preises dazu – mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Diese gesetzliche Regelung gibt bereits einen strengen Preisrahmen vor. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie sich gänzlich von Zuzahlungen befreien können.
Mehr dazu hat die AOK auf dieser Seite bereitgestellt.
Elektrischer Rollstuhl Krankenkasse Barmer
Der Prozess für die Antragstellung bei der Barmer Krankenkasse ist ähnlich zu anderen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Der Antragsteller muss zunächst einen Arzt aufsuchen, um eine ärztliche Verordnung für einen Rollstuhl zu erhalten. Hier muss bestätigt werden, dass ein Rollstuhl für den Antragsteller medizinisch erforderlich ist. Auf dem Rezept sollten ebenfalls Zusatzanforderungen und zusätzliche Hilfsmittel (Ausstattungen) angegeben werden.
Mit diesem Rezept gehen Sie zu einem Anbieter, der Vertragspartner ist. Dieser wird Ihnen in einer ausführlichen Beratung das passende Modell wählen. Der Hilfsmittelanbieter kümmert sich dann um die weiteren Schritte und reicht die Unterlagen für die Kostenübernahme direkt bei der Barmer ein. Der Antrag wird geprüft und das Modell genehmigt oder abgelehnt.
Wichtig zu wissen:
Die Barmer wird den Antrag nur genehmigen, wenn der Hilfsmittelanbieter ein Vertragspartner ist!
Hier können Sie die Vertragspartner in Ihrer Region suchen.
Zur Vertragspartner Suche der Barmer
Elektrorollstuhl faltbar Krankenkasse
Auch ein faltbarer Rollstuhl oder E-Rollstuhl gilt als Hilfsmittel und sollte von der Krankenversicherung übernommen werden. Wie bei allen Hilfsmitteln ist hier ebenfalls eine ärztliche Verschreibung essenziell. Begründet Ihr Arzt das faltbare Modell eingehend, dann sollte die Bewilligung kein Problem sein. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung.
Segway Rollstuhl Krankenkasse
Der Segway Rollstuhl ist aufgrund Umbaumaßnahmen preisintensiver als die Standardmodelle. Und deshalb werden diese Modelle nicht von der Krankenkasse finanziert. Fragen Sie dennoch bei Ihrer Kasse nach, nur um sicherzugehen. Kann Ihnen der Arzt eine Notwendigkeit für solch eine Sonderanfertigung bescheinigen?
Eine Mischfinanzierung könnte eine Möglichkeit sein, Ihre speziellen Bedürfnisse abzudecken, aber dennoch einen Zuschuss zu erhalten. Sprechen Sie mit einem Experten der Krankenkasse, welche Optionen gegeben sind.
Treppensteiger Rollstuhl Krankenkasse
Ein Treppensteiger-Rollstuhl kann Stufen allein bewältigen. Er ist in der Regel mit einem Elektromotor ausgestattet. Es gibt verschiedene Arten von Treppensteiger, die sich in Größe, Gewicht und Leistung unterscheiden.
Für den Antrag eines solchen Modells sollten Sie begründen, dass ein Treppenlift aus Platzgründen oder aufgrund der eigenen Gegebenheiten nicht optimal eingesetzt werden kann. Ziehen Sie Ihren Arzt zurate.
Bitte prüfen Sie auch die Zuschuss-Möglichkeiten einer Pflegeversicherung. Wie Sie eine Pflegestufe beantragen können, beschreiben wir nachfolgend.
Pflegerollstuhl
Ein Pflege-Rollstuhl (Multifunktionsrollstuhl) ist ein spezieller Rollstuhl, der für die Pflege von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder körperlichen Behinderungen konzipiert ist. Er verfügt oft über zusätzliche Funktionen wie beispielsweise verstellbare Rückenlehnen, abnehmbare Armlehnen und eine erhöhte Sitzposition, um das Pflegen und An- und Ausziehen von Kleidung zu erleichtern. Einige Pflege-Rollstühle haben auch spezielle Gurte oder Halterungen, um die Sicherheit und Unterstützung des Benutzers zu gewährleisten. Durch das hohe Gewicht sind diese Modelle nur erschwert in einem PKW zu transportieren.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und prüfen Sie in jedem Fall, ob Sie eine Pflegestufe bei Ihrer Krankenversicherung beantragen können. Denn dann können weitere Kostenerleichterungen in Anspruch genommen werden.
Pflegestufe beantragen Barmer
Wie beantrage ich eine Pflegestufe bei der Barmer?
- Kontaktieren Sie die Barmer Krankenversicherung, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen* für eine Pflegestufe erfüllen.
- Suchen Sie einen Arzt oder eine Pflegekraft auf, die die Bedürfnisse und Einschränkungen beurteilen und eine Pflegebedürftigkeit bestätigen kann.
- Fordern Sie von einem zuständigen Arzt oder der Pflegekraft eine Pflegebedürftigkeitsbescheinigung an. Diese Bescheinigung muss die Pflegestufe, für die Sie sich bewerben, sowie die Gründe für die Pflegebedürftigkeit enthalten.
- Füllen Sie die Antragsformulare der Barmer aus und reichen Sie sie zusammen mit der Pflegebedürftigkeitsbescheinigung und weiteren notwendigen Unterlagen ein.
- Mithilfe eines Pflegegutachtens durch die Krankenversicherung selbst wird eine Beurteilung der Notwendigkeit und die Einteilung der entsprechenden Pflegestufe angestoßen.
*Die Voraussetzungen sind im SGB XI genau definiert.
Mehr dazu können Sie direkt auf der Seite der Barmer nachlesen.
Schritt für Schritt zum Antrag der Pflegestufe
DAK Pflegestufe beantragen
- Den Antrag auf Pflegeleistung ausfüllen und einsenden.
- Der medizinische Dienst wird in einem Termin die Begutachtung und Einschätzung durchführen.
- Anhand dieser Einschätzung wird die Pflegestufe durch die DAK veranlasst.
Mehr dazu können Sie auf hier nachlesen.
Erste Schritte für die Pflegebedürftigkeit
Rollstuhl Krankenkasse DAK
Mehr zum Thema hat die DAK hier bereitgestellt.
Hilfsmittel für Rollstuhlfahrer
Für bestimmte Hilfsmittel, etwa einen Zusatzantrieb Rollstuhl, Schiebehilfen, Kissen, Rampen, Treppenlifte etc. ist die Kostenübernahme an einen Antrag gebunden.
Die wichtigsten Hilfsmittel für Rollstuhlfahrer sind:
- Eine geeignete Sitzauflage oder Polsterung, um den Sitzkomfort und die Unterstützung des Rückens zu verbessern.
- Gurte, um den Rollstuhlfahrer sicher im Sitz zu halten.
- Bremsen, um die Sicherheit beim Anhalten und Bremsen zu erhöhen.
- Spezielle Griffe oder Steuerungen, um den Rollstuhl leichter zu steuern und zu manövrieren.
- Eine Rückenlehne oder Lordosenstütze, um die Haltung des Rollstuhlfahrers zu verbessern und Rückenschmerzen vorzubeugen.
- Ein Sonnenschutzdach, um den Rollstuhlfahrer vor der Sonne zu schützen.
- Eine Transport- oder Reisevorrichtung, um den Rollstuhl leicht zu transportieren.
- Eine Rampe oder ein Treppenlift, um Barrieren zu überwinden.
- Es gibt auch spezielle Hilfsmittel für bestimmte Bedürfnisse, etwa spezielle Griffe oder Steuerungen für Menschen mit eingeschränkter Handfunktion oder Zusatzantriebe und Zuggeräte wie Handbikes.
Zusatzantrieb Rollstuhl Krankenkasse
Bei einer eingeschränkten Mobilität oder fehlender Kraft in den Armen und Händen muss ein Zusatzantrieb den Rollstuhl bewegen. Wenn ein Arzt das bestätigt und die Notwendigkeit ausführlich beschreiben kann, dann muss die Krankenkasse diesen Antrag prüfen.
Elektrische Schiebehilfe für Rollstuhl Krankenkasse
Eine elektrische Schiebehilfe, auch als elektrischer Rollstuhlantrieb bekannt, ist ein Zusatzgerät für manuelle Rollstühle, das es dem Benutzer ermöglicht, den Rollstuhl mithilfe eines Elektromotors und eines Steuergeräts selbstständig zu bewegen. So können sich Menschen mit körperlichen Einschränkungen unabhängiger und aktiver bewegen.
Es gibt verschiedene Arten von elektrischen Schiebehilfen, etwa Ein-Rad- und Zwei-Rad-Antriebe, die je nach Anforderungen und Bedürfnissen des Benutzers ausgewählt werden können.
Die Übernahme der Kosten ist wie bei anderen Hilfsmitteln kein Problem, wenn der Arzt eine Erfordernis belegen kann.
Handbike Rollstuhl Krankenkasse
Kann der zuständige Arzt bestätigen, dass ein Handbike als Zuggerät für den Rollstuhl essenziell für die Bewältigung des Alltags ist, kann dieses bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Antragsprozess ist derselbe wie bei einem Rollstuhl. Wichtig ist die detaillierte Beschreibung und Verordnung des Arztes!
Gelkissen Rollstuhl Krankenkasse
Sitzkissen für den Rollstuhl können Druckstellen (Dekubitus) vermeiden und den Sitzkomfort verbessern. Aus diesem Grund können Sitzkissen als Hilfsmittel bei der Krankenversicherung beantragt werden.
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Rampe für Rollstuhl Krankenkasse
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Notwendigkeit einer Rampe für den Rollstuhl bescheinigen. Bei längerfristigen Installationen oder dem Einsatz eines Treppensteiger-Modells können Sie über einen Antrag auf eine Pflegestufe ggf. weitere Vergünstigungen erhalten.
Kopfstütze für Rollstuhl Krankenkasse
Eine Kopfstütze für einen Rollstuhl kann von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn sie als medizinisch notwendig eingestuft wird. Dies muss jedoch von einem Arzt bestätigt werden und es muss gezeigt werden, dass die Kopfstütze für die Gesundheit und Sicherheit des Patienten erforderlich ist.
Welche Hilfsmittel müssen zurückgegeben werden?
Hilfsmittel, die von der gesetzlichen Krankenkasse oder anderen Institutionen bezahlt wurden, sind oftmals nur gemietet und müssen in der Regel zurückgegeben werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Dazu gehören etwa Rollstühle, elektrische Schiebehilfen, orthopädische Schuhe und andere Hilfsmittel, die für die Mobilität und den Alltag von Rollstuhlfahrern notwendig sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn das Hilfsmittel aufgrund von besonderen Umständen (z. B. einer Verschlechterung des Gesundheitszustands) nicht mehr zurückgegeben werden kann. In diesen Fällen fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, um zu klären, welche Optionen bestehen. Denn je nach Krankenkasse und Bundesland können diese variieren.
E-Rollstuhl Krankenkasse – Das dermolex Fazit
E-Rollstühle sind eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Sie können ihnen mehr Unabhängigkeit und Mobilität im Alltag ermöglichen. Die Anschaffungskosten eines elektrischen Rollstuhls können hoch sein. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenversicherung die gesamten Kosten.
Es ist jedoch wichtig, sich gut über die Anforderungen und Bedingungen der Krankenversicherung zu informieren und von einem Arzt bestätigen zu lassen, dass ein E-Rollstuhl medizinisch notwendig ist. Darüber hinaus gibt es auch Möglichkeiten, ein Rollstuhl zu leihen oder zu mieten.
Informieren Sie sich in einem Gespräch mit Ihrem Arzt oder dem Arzt Ihres Angehörigen und fragen Sie direkt bei der Krankenkasse nach. Denn es gibt einige kleinere Unterschiede und die Möglichkeiten über Pflegezusatzleistungen weitere Kosten zu sparen.
Haben Sie spezielle Bedürfnisse an einen Elektrorollstuhl, kann auch die Mischfinanzierung eine Option sein. Hierbei übernimmt die Krankenkasse gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot die notwendigsten Basiskosten und Sie zahlen mit einem eigenen Budget die Zusatzansprüche.
Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gern eine Nachricht oder kontaktieren Sie einen Ansprechpartner Ihrer Krankenversicherung.
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
FAQ – Häufige Fragen
Ob ein Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt wird, hängt von der individuellen Situation und dem Anspruch des Patienten ab. Als Hilfsmittel ist die Krankenkasse aber verpflichtet, die Kostenübernahme zu prüfen, wenn der Patient auf einen Rollstuhl angewiesen ist und keine andere Möglichkeit der Fortbewegung hat. Eine Genehmigung und ein Attest durch einen Arzt ist zwingend, um den Antrag stellen zu können.
Ein Rollstuhl wird von der Krankenkasse bezahlt, weil er als medizinisches Hilfsmittel gilt und somit Teil der Grundversorgung darstellt. Ein Rollstuhl kann dazu beitragen, dass eine Person, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr aufstehen und gehen kann, weiterhin am sozialen Leben teilhaben kann und dadurch unabhängiger wird. Der Rollstuhl kann sicherstellen, dass Betroffene in ihrem Alltag besser zurechtkommen und sich dadurch ihre Lebensqualität erhöht.
Der Preis eines Rollstuhls auf Rezept kann je nach Art des Rollstuhls, Hersteller und Region sehr unterschiedlich sein. Einfache manuelle Rollstühle können bereits ab einigen Hundert Euro erhältlich sein, während ein elektrischer Rollstuhl und spezialisierte Rollstühle für bestimmte Anforderungen, etwa den Einsatz im Außenbereich, deutlich teurer sein können, bis zu mehreren Tausend Euro. Einige Krankenkassen haben festgelegte Höchstsätze für Rollstühle, andere übernehmen den vollen Preis.
Um einen Rollstuhl über die Krankenkasse zu bekommen, gibt es in der Regel folgende Schritte. Zunächst sollten ein Haus- oder Facharzt attestieren, dass ein Rollstuhl für die gesundheitliche Situation die beste Option ist. Auf dem Rezept müssen die Art des Rollstuhls und die notwendigen Anforderungen angegeben werden. Ein vertragsgebundenes Sanitätshaus oder ein Fachhändler sollte bei der Wahl des Modells helfen und ggf. direkt den Antrag der Kostenübernahme übernehmen. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob der Rollstuhl finanziert wird.
Ob ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt wird, hängt von der individuellen Situation und dem Anspruch des Patienten ab. In der Regel wird ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt, wenn der Patient dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen ist und keine andere Möglichkeit der Fortbewegung hat. Und wenn er nicht mehr in der Lage ist, einen manuellen Rollstuhl selbstständig zu benutzen. Ein elektrischer Rollstuhl ist in diesen Fällen notwendig, um die Unabhängigkeit und die Mobilität des Patienten zu erhalten oder zu verbessern.
Die Kostenübernahme für einen elektrischen Rollstuhl hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Art der Versicherung des Patienten und dem Grund für den Bedarf des Rollstuhls. Der Antrag kann gestellt werden, wenn der Rollstuhl medizinisch notwendig ist und der Patient eine entsprechende Verordnung von einem Arzt vorlegen kann. Es gibt auch Fälle, in denen die Kosten von einer Pflegeversicherung oder einer Unfallversicherung übernommen werden. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld bei der eigenen Versicherung zu informieren.
In Deutschland übernehmen die Krankenkassen in der Regel alle 5 Jahre die Kosten für einen neuen manuellen und alle 10 Jahre die Kosten für einen elektrischen Rollstuhl. Dies gilt jedoch nicht automatisch und ein neuer Antrag auf Kostenübernahme sollte gestellt werden, indem u. a. die Notwendigkeit des neuen Rollstuhls nachgewiesen wird. Ausnahmen können ein Schaden am Gerät sein oder wenn das Modell nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Es empfiehlt sich im Vorfeld bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme nachzufragen.